Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Die Elbe Recycling Dresden GmbH (nachfolgend Auftragnehmer - AN) übernimmt für benannte Firma/Person (nachfolgend Auftraggeber - AG) die Bereitstellung, den Abtransport von Containern sowie die Entsorgung des deklarierten Inhaltes.

  2. Der AG hat für die Aufstellung der Container einen geeigneten Ort mit ausreichend befestigter Zufahrt inklusive ausreichender Beleuchtung zur Verfügung zu stellen. Der AG wurde darauf hingewiesen, dass das Stellen eines Containers auf öffentlichem Grund einer Genehmigung bedarf. Das Einholen der Genehmigung obliegt dem AG. Er haftet somit für alle Schäden, die aus der Nichtbeachtung der Genehmigungspflicht entstehen (S 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO)

  3. Der AG haftet für alle Schäden, die durch Befahren von Privatgrund entstehen, davon ausgeschlossen sind vorsätzliche Schäden.

  4. Der AG verpflichtet sich, die angemieteten Behälter ordentlich und sachgemäß zu behandeln. Er haftet für eine fahrlässige Beschädigung der Behälter. Entstehende Reparaturkosten an den Behältern oder Ersatz von unbrauchbaren sind vom EG kostenmäßig zu ersetzen. Zu ersetzen sind im Falle der Reparatur die nachgewiesenen Reparaturkosten, im Falle des Ersatzes der Wiederbeschaffungspreis.

  5. Mit der Auftragserteilung erkennt der AG stillschweigend unsere nachstehenden Lieferbedingungen an. Entgegenstehende Klauseln in den Lieferbedingungen unserer Auftraggeber sind für uns nicht verbindlich.

  6. Die Abfuhr und Entleerung der Behälter erfolgt in Absprache mit dem Auftraggeber, bestehende Fahrpläne sind hierbei zu berücksichtigen. Der AN verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Entsorgung nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht. Eine Haftung für Zeitverzug entfällt bei Vorliegen höherer Gewalt, Naturkatastrophen, unzumutbaren Verkehrssituationen, Streiks und ähnlichen oder behördlichen Eingriffen.

  7. Der Auftraggeber verpflichtet sich für eine vereinbarungsgemäße Füllung der Container zu sorgen und gewährleistet, dass nur die in der Vereinbarung bezeichneten Stoffe eingefüllt werden. Bei Nichtbeachtung ist eine abfallrechtliche Anzeige des AG durch den AN laut KWAbfG notwendig. Dadurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des AG.

  8. Erfolgt bei Abholung des Containers durch den AG bzw. einen seiner Mitarbeiter die Unterschrift auf den Begleitpapieren, wird der Inhalt nach Sichtprüfung durch unser Personal (AN) übernommen. Der Auftraggeber erhält kurzfristig, jedoch spätestens mit Rechnungserhalt, die Information über die Deklaration des Containerinhaltes.

  9. Reklamationen von Lieferungen und Leistungen können nur vor der ersten Mahnstufe schriftlich angezeigt werden.

  10. Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (AN), zu entsorgendes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Erzeugers (AG).

  11. Entsorgungsnachweise gemäß Nachweisverordnung des Kreislaufwirtschaftsabfallgesetzes werden dem Auftraggeber auf Anforderung nach Zahlungseingang beim AN überlassen.

  12. Alle vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

  13. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Eine unwirksame Teilbestimmung berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Erfüllungsort und Gerichtstand für beide Teile ist Dresden.

Stand 31.12.2025